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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 289/01 (BVerfG)
§§: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 9, UStG § 12 Abs. 1
Schlagwörter Ermäßigter Steuersatz, Sauna, Fitness-Center, Umsatzsteuer, Verfassung, Verfassungsbeschwerde
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze in einem Fitness-Center mit Saunabetrieb?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 22.11.2000
Vorinstanz/AZ: V B 115/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 64 95
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 28.06.2001
Erledigungs-Az: 1 BvR 289/01
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen