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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 17/12 (BFH)
§§: GewStG § 7 Satz 1, EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Gewerbeertrag, Teilbetrieb, Veräußerungsgewinn, Selbständigkeit, Wesentliche Betriebsgrundlage, Grundstück
Rechtsfrage: Bildet bei einem Getränkegroß- und -einzelhandel, der Abholmärkte betreibt und daneben im Geschäftsbereich "Gastronomie" Gastronomiebetriebe und Veranstaltungen beliefert, der Geschäftsbereich "Gastronomie" einen selbständigen Teilbetrieb? War insbesondere das zur Lagerung und Sortierung des Leerguts genutzte Grundstück wesentliche Betriebsgrundlage auch des Geschäftsbereichs "Gastronomie"? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 28.02.2012
Vorinstanz/AZ: 1 K 2523/09 G
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 1454
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 20 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.10.2015
Erledigungs-Az: IV R 17/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 00 44