Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 36/03
§§: UStG 1993 § 15, UStG 1993 § 9, UStG 1993 § 4 Nr. 12 Buchst. a, UStG 1993 § 4 Nr. 23
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Caterer, Option, Leistungsaustausch
Rechtsfrage: Ein Aus- und Fortbildungszentrum überließ den Mensabereich seines Gebäudes unentgeltlich einem Caterer, mit der Auflage, Mahlzeiten unter dem marktüblichen Preis auszugeben. Ist das Besteuerungswahlrecht nach § 9 UStG und somit die Erstattung von Vorsteuern aus Gebäudeherstellungskosten und Kosten für Inventar ausgeschlossen, wenn es sich um eine unentgeltliche Überlassung der Räume aus betrieblichen Gründen handelt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 27.09.2001
Vorinstanz/AZ: IV 169/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 1577
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 43 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.01.2006
Erledigungs-Az: V R 36/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 31 01