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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 22/01
§§: EStG § 33 a Abs. 2, EStG § 32 Abs. 4, AFG § 40
Schlagwörter Ausbildungsfreibetrag, Anrechnung, Beihilfe
Rechtsfrage: Ausbildungsfreibetrag: Ist eine erhaltene Ausbildungsbeihilfe aus öffentlichen Mitteln (hier nach § 40 AFG) immer in voller Höhe nach § 33 a Abs. 2 EStG anzurechnen, oder kann sie auch mit negativen Einkünften (hier: Werbungskostenüberschuss) verrechnet werden? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 26.10.2000
Vorinstanz/AZ: 5 K 2143/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 368
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 74 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.03.2002
Erledigungs-Az: III R 22/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 08 20