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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 5/07 (BFH)
§§: AO § 237, AO § 175 Abs. 1 Nr. 1, AO § 182 Abs. 1
Schlagwörter Aussetzungszinsen, Einspruch, Folgebescheid, Zurücknahme
Rechtsfrage: Festsetzung von Aussetzungszinsen nach Zurücknahme eines Einspruchs gegen einen Folgebescheid: Sind im Rahmen der Zinsfestsetzung und zur Beurteilung der endgültigen Erfolglosigkeit eines Einspruchs i.S. des § 237 Abs. 1 Satz 1 AO auch die materiell-rechtlichen Erfolgsaussichten des Einspruchsverfahrens zu prüfen oder muss lediglich auf den formalen Abschluss dieses Verfahrens abgestellt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.12.2006
Vorinstanz/AZ: 14 K 390/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 25 94
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision