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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 122/98
§§: FGO § 68 Satz 2, FGO § 47 Abs. 2
Schlagwörter Gegenstand des Verfahrens, Änderungsbescheid, Antrag, Finanzamt
Rechtsfrage: Wird die Antragsfrist des § 68 Satz 2 FGO in entsprechender Anwendung des § 47 Abs. 2 FGO auch durch einen beim Finanzamt eingereichten Schriftsatz gewahrt? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 29.04.1998
Vorinstanz/AZ: 1 K 1164/97 E
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.07.1999
Erledigungs-Az: X R 122/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 20 97