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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 97/01
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Außendienst, Haupttätigkeit
Rechtsfrage: Zum Tatbestandsmerkmal "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" als Voraussetzung für den unbegrenzten Werbungskostenabzug der Aufwendungen für das vom AG eingerichtete häusliche Arbeitszimmer einer Prüfbeauftragten ohne eigenem Arbeitsplatz, wenn die wesentlichen Prüfleistungen im Arbeitszimmer erbracht werden und lediglich ca. 10 v.H. der Arbeitszeit auf die außerhalb des Arbeitszimmers bei den geprüften Personen durchgeführten Überprüfungen des "häuslichen" Arbeitsergebnisses entfallen. - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 16.03.2001
Vorinstanz/AZ: 11 K 3546/99 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 77 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.07.2003
Erledigungs-Az: VI R 97/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG