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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 74/96
§§: EStG § 10 e Abs. 1, EStG § 57 Abs. 1, FGO § 76
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Bemessungsgrundlage, Beitrittsgebiet, Sachaufklärung
Rechtsfrage: Höhe der Bemessungsgrundlage für die Gewährung eines Abzugsbetrags nach § 10 e EStG bei vom FG angenommener Fertigstellung bzw. Bewohnbarkeit des Gebäudes erst im Jahre 1991 (Beitrittsgebiet). Mangelnde Sachaufklärung des FG? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 27.07.1995
Vorinstanz/AZ: 2 K 984/94 E
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.08.1999
Erledigungs-Az: X R 74/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 53 07