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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 27/03
§§: InvZulG § 3 Abs. 1 Satz 2, EStG § 7 h
Schlagwörter Kumulationsverbot, Rückwirkung, Sanierung, Erwerber, Investitionszulage
Rechtsfrage: Kumulierungsverbot bei fehlender Personenidentität? Keine Investitionszulage für Bauträger, da die Erwerber der von ihr sanierten und veräußerten Wohnungen erhöhte Absetzungen in Anspruch genommen haben? - Hat die Neuregelung des § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 durch das Änderungsgesetz vom 20.12.2000 (BGBl I 2000, 1850) nur deklaratorischen Charakter ohne materielle Rechtsänderung? Liegt demnach eine unechte Rückwirkung vor, so dass auch eine verfassungskonforme abändernde Lückenfüllung nicht notwendig ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 08.04.2003
Vorinstanz/AZ: I 120/2002
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 1119
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 36 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.12.2006
Erledigungs-Az: III R 27/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 10 14