Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 36/16 (BFH)
§§: AO § 69, AO § 191 Abs. 3 Satz 1
Schlagwörter Haftung, Einfuhrabgaben, Grobe Fahrlässigkeit, Verjährung
Rechtsfrage: Haftung für Einfuhrabgaben wegen Vorlage unterfrakturierter Handelsrechnungen. Der Kläger bestreitet ein grob fahrlässiges Verhalten, weil er sich auf die korrekte Arbeit des Steuerberaters verlassen habe. Hinsichtlich der Festsetzung des Haftungsbetrags sei Verjährung gemäß § 191 Abs. 3 Satz 1 AO eingetreten. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 19.10.2016
Vorinstanz/AZ: 3 K 93/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 00 70
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision