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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 30/19 (BFH)
§§: RL 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d, UStG § 4 Nr. 8 Buchst. d
Schlagwörter Geldspielautomat, Spielautomat, Umsatzsteuerbefreiung, Europarecht, EG, EU
Rechtsfrage: Sind die Dienstleistungsumsätze eines Geldautomaten betreibenden Unternehmens gegenüber Banken gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG aufgrund des Rechenzentrum-EuGH-Urteils vom 5.6.1997, SDC, Rs C-2/95 zu Artikel 13 Teil B Buchstabe d Nummern 3 bis 5 Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei? - Im Verfahren V R 6/15 erging am 28.9.2017 ein Vorlagebeschluss an den Gerichtshof der europäischen Union (EuGH-Az. Rs C-42/18). - Das Verfahren wurde unter dem neuen Az. V R 30/19 wieder aufgenommen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 23.10.2014
Vorinstanz/AZ: 6 K 1465/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 02 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.11.2019
Erledigungs-Az: V R 30/19
Erledigungs-Vermerk: Historisches Az: V R 6/15 -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 18 80