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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 4/11 (BFH)
§§: GG Art. 12, AO § 30 Abs. 4 Nr. 1, AO § 65 Nr. 3, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a
Schlagwörter Auskunftsersuchen, Umsatzsteuer, Steuersatz
Rechtsfrage: Kann ein Unternehmen, dessen Leistungen in Konkurrenz zu Leistungen eines als gemeinnützig anerkannten Vereins stehen, vom Finanzamt Auskunft darüber verlangen, mit welchem Steuersatz die von dem Verein aus entsprechenden Tätigkeiten erzielten Umsätze besteuert worden sind? - Entfaltet § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG eine drittschützende Wirkung? - Fehlt es an dem Nachweis, dass die unzutreffende Besteuerung des Konkurrenten zu konkreten Wettbewerbsnachteilen des um Auskunft nachsuchenden Unternehmens geführt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 07.12.2010
Vorinstanz/AZ: 15 K 3614/07 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 04 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.01.2012
Erledigungs-Az: VII R 4/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 13 82