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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 29/99
§§: EStG § 16 Abs. 3, EStG § 14
Schlagwörter Betriebsaufgabe, Landwirtschaft, Verpachtung
Rechtsfrage: War der LuF-Betrieb bereits vor der Zwangsversteigerung aufgegeben worden, weil die ursprünglichen Betriebsinhaber Grundstücke zur Ausstattung ihrer Kinder übertragen, den restlichen Betrieb an einen Sohn verpachtet hatten und später weitere Grundstücke an diesen Sohn übertrugen und jeweils beim Ableben der einzelnen Elternteile die Erbengemeinschaft den Pachtvertrag verlängerte? Oder wurde der LuF-Betrieb mit der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung mit der Folge eines steuerpflichtigen Gewinn veräußert? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 27.01.1999
Vorinstanz/AZ: 8 K 407/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.09.2000
Erledigungs-Az: IV R 29/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 58 21