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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 22/09 (BFH)
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 11, BGB § 2317 Abs. 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Freigebige Zuwendung, Pflichtteil, Stundung
Rechtsfrage: Stellt die zinslose Stundung des Pflichtteilanspruchs eines Kindes nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils gegenüber dem überlebenden Elternteil eine steuerpflichtige freigebige Zuwendung dar, oder ist die spätere Erbeinsetzung als Alleinerbe nach dem letztversterbenden Elternteil als Gegenleistung anzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 08.12.2008
Vorinstanz/AZ: 3 K 2849/06 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 16 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.03.2010
Erledigungs-Az: II R 22/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 18 83