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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 29/05
§§: UStG 1993 § 10 Abs. 1
Schlagwörter Zuschuss, Steuerbarkeit, Entgelt, Kläranlage
Rechtsfrage: Unterliegen Investitionskostenzuschüsse, die die Stadt wegen Übernahme einer hoheitlichen Aufgabe an ein regionales Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH für den Bau einer Kläranlage weitergegeben hat, der Umsatzsteuer oder handelt es sich um einen echten, nicht steuerbaren Zuschuss?
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 11.11.2004
Vorinstanz/AZ: 2 K 373/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 28 36
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision