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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 19/17 (BFH)
§§: KAGG § 40 a Abs. 1 Satz 2, KAGG § 43 Abs. 18, EStG § 3 c Abs. 2, KStG § 8 b Abs. 3, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Personengesellschaft, Investmentfonds, Abzugsverbot, Rückwirkung
Rechtsfrage: Liegt in der durch § 43 Abs. 18 KAGG i.d.F. des Korb-II-Gesetzes von 22.12.2003 angeordneten Anwendung des § 40 a Abs. 1 Satz 2 KAGG auf den Veranlagungszeitraum 2003, wodurch negative Aktiengewinne aus der Beteiligung einer Personengesellschaft an Spezialfonds im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 KAGG bei ihren Gesellschaftern nur nach Maßgabe von § 3 c Abs. 2 EStG bzw. § 8 b Abs. 3 KStG berücksichtigt werden können, eine verfassungswidrige Rückwirkung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 29.11.2017
Vorinstanz/AZ: 4 K 3397/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 24 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.06.2020
Erledigungs-Az: IV R 19/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 23.6.2020). Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.