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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 68/98
§§: AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Steuerbescheid, Bekanntgabe, Postfach
Rechtsfrage: Gilt die vom FA am Donnerstag zur Post gegebene, erst nach der Leerung am Freitag Vormittag in das (an Wochenenden üblicherweise nicht geleerte) Postfach des Steuerberaters eingelegte Einspruchsentscheidung innerhalb der Dreitagefrist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO als bekanntgegeben oder ist für den Zugang --und damit auch für die Berechnung der Klagefrist-- die tatsächliche Entgegennahme bei der Postfachleerung am darauffolgenden Montag maßgeblich? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.06.1998
Vorinstanz/AZ: V 95/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.10.2003
Erledigungs-Az: IX R 68/98
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an Großen Senat durch BFH-Beschluss vom 17.9.2002 - IX R 68/98 - Aufhebung des Vorlagebeschlusses durch BFH-Beschluss vom 23.9.2003 - IX R 68/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 47 17