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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 68/95
§§: FGO § 120 Abs. 1, FGO § 56, FGO § 76 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 2
Schlagwörter Kostenmiete
Rechtsfrage: Für Kostenmiete-Ansatz maßgebliche Wohnflächengrenze von 250 qm eine "Festgrenze" oder sind in "Altfällen" geringfügige Wohnflächenüberschreitungen - hier, um 1,69 qm - unschädlich - Bindungswirkung früherer - unter ganz anderen Gesichtspunkten erfolgter - Wohnflächenberechnungen - Abstandnahme von der bisherigen Einbeziehung der Balkonflächen (§ 44 Abs. 2 II. BVO) nach Bekanntwerden der Senatsentscheidung vom 22.10.1993, IX R 35/92 (BStBl 1995 II S. 98 = SIS 94 12 13) zulässig? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 02.03.1995
Vorinstanz/AZ: 11 K 2060/89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.02.1998
Erledigungs-Az: IX R 68/95 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 10 12