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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 4/00
§§: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 6
Schlagwörter Computer, Arbeitsmittel, Absetzung für Abnutzung, einheitliches Wirtschaftsgut
Rechtsfrage: Sind Computerbestandteile als selbständige Wirtschaftsgüter abschreibungsfähig bzw. als geringwertige Wirtschaftsgüter voll absetzbar oder stellt eine Computeranlage in ihrer Gesamtheit ein einheitliches Wirtschaftsgut dar?
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 28.10.1999
Vorinstanz/AZ: 6 K 1960/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 20 73
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 91/00