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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 89/99
§§: GG Art. 14
Schlagwörter Halbteilungsgrundsatz, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer, Verfassungsmäßigkeit, Genossenschaft
Rechtsfrage: Ist eine Kapitalgesellschaft durch die Besteuerung mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in den Jahren 1991 bis 1993 übermäßig belastet, weil der Halbteilungsgrundsatz bereits rückwirkend auch für diese Steuerarten zu beachten ist? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 10.08.1999
Vorinstanz/AZ: 2 K 123/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.06.2000
Erledigungs-Az: I R 89/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 01 39