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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 42/10 (BFH)
§§: UmwStG 1995 § 24
Schlagwörter Einbringung, Einzelunternehmen, Kommanditgesellschaft, Gewinnrealisierung, Darlehensforderung
Rechtsfrage: Anwendung des § 24 UmwStG 1995 bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft: Aufdeckung stiller Reserven soweit bei der Einbringung des Einzelunternehmens in eine Kommanditgesellschaft nicht nur Gesellschaftsrechte übertragen werden sondern der Einbringende darüber hinaus noch eine Gutschrift auf seinem Darlehenskonto bei der Gesellschaft erhält. Inwieweit steht die teilweise Gewährung einer anderen Gegenleistung als Gesellschaftsrechte der Anwendung des § 24 UmwStG 1995 entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 24.11.2010
Vorinstanz/AZ: 15 K 931/09 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 04 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.09.2013
Erledigungs-Az: X R 42/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 30 01