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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 80/10 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8, EStG § 11, AO § 41 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Aktienoption, Zufluss, Arbeitslohn, Kaufpreis
Rechtsfrage: Wenn im Rahmen eines insgesamt notariell beurkundeten Vorgangs der zu 98 % und 90 % beteiligte Gesellschafter einer GmbH seine GmbH-Anteile (ebenso wie die die übrigen Anteile haltende Ehefrau) durch gesonderte Vereinbarung veräußert und zugleich mit dem Anteilserwerber einen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag abschließt, in dem ihm u.a. ein als Vergütung bezeichnetes Aktienoptionsrecht über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren eingeräumt wird, liegt dann ein verdecktes Rechtsgeschäft (zusätzliches Entgelt für die Veräußerung der GmbH-Anteile) vor oder fließt bei Ausübung des Optionsrechts Arbeitslohn im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis zu? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 21.04.2010
Vorinstanz/AZ: 11 K 262/08 E, F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2011 S. 49
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 40 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.06.2011
Erledigungs-Az: VI R 80/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 29 94