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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 172/00
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Tantieme
Rechtsfrage: Stellte eine Tantieme verdeckte Gewinnausschüttungen dar, deren Höhe sich aus einem Prozentsatz des Umsatzes bei bestimmten Mindestumsätzen ergibt, die der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer eines Hochtechnologie-Unternehmens mit selbst entwickelten Patenten erhält, wenn keine Begrenzung der Aufbauphase vereinbart worden ist?
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 30.08.2000
Vorinstanz/AZ: 2 K 891/98 K, G, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 54 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.08.2001
Erledigungs-Az: I B 172/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 69/01 - erledigt durch BFH-Urteil vom 5.6.2002 - I R 69/01