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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 32/02
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Behinderter, Bezüge, Selbstunterhalt, Sozialleistung
Rechtsfrage: Gehört bei der Prüfung, ob ein volljähriges, behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, die "Hilfe zum Lebensunterhalt" nach dem Bundessozialhilfegesetz nicht zu den zu berücksichtigenden Bezügen des Kindes? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 26.03.2002
Vorinstanz/AZ: 15 K 5612/98 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 70 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.11.2003
Erledigungs-Az: VIII R 32/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 13 97