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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 51/11 (BFH)
§§: AO § 374, AO § 5, UStG § 11
Schlagwörter Einfuhrabgaben, Haftung, Steuerhehlerei, Ermessen
Rechtsfrage: Haftung für Einfuhrabgaben wegen Beihilfe zur Steuerhehlerei (Anmietung eines Fahrzeugs zum Transport unverzollter unversteuerter Zigaretten). Hätte das HZA bei seiner Ermessensentscheidung den Umfang der Tatbeteiligung, den geringen finanziellen Vorteil und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Klägers berücksichtigen müssen? Gehört die Tabaksteuer zur Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 23.03.2011
Vorinstanz/AZ: 4 K 120/08 (2)
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.05.2012
Erledigungs-Az: VII R 51/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 19 55