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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 23/08 (BFH)
§§: UStG 1999 § 4 Nr. 1 Buchst. a, UStG 1999 § 6 Abs. 1, UStG 1999 § 6 Abs. 4, UStDV § 13
Schlagwörter Ausfuhrlieferung, Ausfuhrnachweis, Belegnachweis, Buchnachweis, Drittland, Vertrauensschutz, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: 1. Muss der Unternehmer über den Ausfuhrnachweis hinaus die Voraussetzungen der Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferungen buchmäßig nachweisen? - 2. Kann der Buchnachweis auch nachträglich geführt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.05.2008
Vorinstanz/AZ: 16 K 177/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 30 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.05.2009
Erledigungs-Az: V R 23/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 25 67