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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 164/98
§§: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 63
Schlagwörter Kindergeld, Bestandskraft, Änderung
Rechtsfrage: Sind die Vorschriften der Abgabenordnung über die Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel auch für die Änderung von bestandskräftigen Kindergeldfestsetzungen anzuwenden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen rückwirkend gegeben sind, den Anspruchsberechtigten aber grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden eines Beweismittels trifft?- Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 21.04.1998
Vorinstanz/AZ: 4 K 8/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.07.2001
Erledigungs-Az: VI R 164/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 13 64