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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 92/04
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 40 b Abs. 2, LStDV § 2 Abs. 2 Nr. 3
Schlagwörter Arbeitslohn, Zukunftssicherung, Zufluss, Gegenwertzahlung
Rechtsfrage: Sind sog. Gegenwertzahlungen des Arbeitgebers nach seinem Ausscheiden aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) an diese als gegenwärtig zufließender Arbeitslohn der aktiven Arbeitnehmer der Lohnsteuer zu unterwerfen, wenn die Zahlungen keine (Arbeitnehmer-)Anwartschaften begründen oder erhöhen und allein der Schließung einer Deckungslücke der VBL aus den Altverpflichtungen (Ausfinanzierung der in der VBL verbleibenden Beteiligten) dienen? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 29.10.2004
Vorinstanz/AZ: 8 K 1587/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 345
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 10 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.02.2006
Erledigungs-Az: VI R 92/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 14 71