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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 20/20 (BFH)
§§: UStG § 15 a
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Vorsteuerberichtigung
Rechtsfrage: Ist die Vorsteuer aus einer misslungenen Investition mit der steuerpflichtige Umsätze erzielt wurden nach § 15 a UStG zu berichtigen, wenn bei ruhendem Betrieb neben dem Leerstand der Cafeteria eine geringfügige Nutzung stattfindet, die keine steuerpflichtigen Umsätze zum Ziel hat? - Das Verfahren V R 61/17 ruhte gemäß Beschluss vom 27.3.2019 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-374/19. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 13.06.2017
Vorinstanz/AZ: 3 K 1111/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 25 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.10.2020
Erledigungs-Az: V R 20/20
Erledigungs-Vermerk: Historisches Az: V R 61/17 -- Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 02 81