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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 6/10 (BFH)
§§: AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 41 Abs. 1 Satz 1, BGB § 138
Schlagwörter Personengesellschaft, Anteilsveräußerung, Wirksamkeit, Vertrag, Anfechtung
Rechtsfrage: Ist ein vom Veräußerer nachträglich angefochtener Vertrag über die Veräußerung eines Kommanditanteils nach § 41 AO als wirksam anzusehen, weil keine (erfolgreichen) rechtlichen Schritte unternommen wurden, um die Unwirksamkeit des Vertrages feststellen zu lassen, oder nimmt der Veräußerer weiterhin am Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung teil? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 26.06.2008
Vorinstanz/AZ: 1 K 1454/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 1802
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 30 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.05.2013
Erledigungs-Az: IV R 6/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 25 26