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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 36/19 (BFH)
§§: FVG § 5 Abs. 1 Nr. 11 Satz 4, AO § 19
Schlagwörter Kindergeld, Besteuerung, Erhebung, Örtliche Zuständigkeit
Rechtsfrage: Fehlte dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit trotz der Konzentrationsermächtigung des § 5 Abs. 1 Nr. 11 Satz 4 FVG die Befugnis, die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen des sog. Regionalen Inkasso Services im Bereich des steuerlichen Kindergeldes bei der Beklagten zu zentralisieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 14.05.2019
Vorinstanz/AZ: 10 K 3317/18 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 12 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.02.2021
Erledigungs-Az: III R 36/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 09 00