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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 92/07 (BFH)
§§: EStG § 65 Abs. 1, SGB III § 24, VO (EWG) Nr. 1408/71 § 76 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Ausland, Schweiz, Antrag, Vorlage
Rechtsfrage: Steht der nicht erwerbstätigen Klägerin, die mit ihren beiden Kindern im Inland lebt, das Kindergeld ungekürzt zu, obwohl ihr geschiedener, in der Schweiz beschäftigter Ehemann Anspruch auf Familienleistungen nach Schweizer Recht hat, er aber diese Leistungen nicht beantragt, um der Klägerin zu schaden? Notwendige Vorlage an den EuGH? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 02.02.2007
Vorinstanz/AZ: 11 K 227/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 13 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.12.2010
Erledigungs-Az: III R 92/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an EuGH durch BFH-Beschluss vom 30.10.2008 - III R 92/07 - Erledigung der Hauptsache