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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 68/06
§§: InvZulG § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, AO 1977 § 171 Abs. 4 Satz 2, EStG § 15
Schlagwörter Festsetzungsverjährung, Rückforderung, Verwirkung, Außenprüfung, Betriebsaufspaltung, Gewerbliche Einkünfte, Investitionszulage
Rechtsfrage: Strittig ist die Aufhebung und Rückforderung der Investitionszulage wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung und die evt. Verwirkung des Rückforderungsanspruchs nach Betriebsprüfung. Betriebsführungs- und Managementvertrag, mit dem der Betriebsgesellschaft ein Anspruch auf Verlustausgleich eingeräumt wird, als verdeckter Pachtvertrag mit dem Hoteldirektor? Kein dreijähriges Dienen zu eigenbetrieblichen Zwecken, da mangels Betriebsaufspaltung notwendige Umqualifizierung der gewerblichen Einkünfte der Betriebsgesellschaft in Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.01.2005
Vorinstanz/AZ: 12 K 197/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 38 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.08.2009
Erledigungs-Az: III R 68/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 01 78