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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 153/00
§§: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Fortbildung, Ausbildung, Abschluss, Flugzeugführer
Rechtsfrage: Aufwendungen für den erstmaligen Erwerb einer Berechtigung für ein Flugzeugmuster über 20.000 kg (hier: Boeing 737) als Fortbildungskosten oder nur als Ausbildungskosten abziehbar, weil die Berufsausbildung zum Verkehrsflugzeugführer (ATPL) erst mit dem Erwerb dieser Musterberechtigung abgeschlossen ist? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 23.08.2000
Vorinstanz/AZ: 16 K 7553/98 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 56 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.05.2003
Erledigungs-Az: VI R 153/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG