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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-357/02 (EuGH)
§§: RL 69/335/EWG Art. 11, RL 69/335/EWG Art. 12
Schlagwörter Abgabe, Geschäfte mit Aktien außerhalb der Börse, Gesellschaftsteuer, EG
Rechtsfrage: Sind die Nummern 1 und 2 des Erlasses Nr. 904/95 vom 18.7.1995 und Art. 408 Abs. 1 des Codigo do Mercado de Valores Mobiliarios, gebilligt durch DL 142-A/91 vom 10.04.1991 in der zum Zeitpunkt der maßgebenden Ereignisse geltenden und nicht in der später durch DL 486/99 vom 13.11.1999 gebilligten Fassung, mit den Art. 11 und 12 EWGRL 335/69 vereinbar, soweit sie eine Abgabe zugunsten der Comissao do Mercado de Valores Mobiliarios für Geschäfte außerhalb der Börse mit Aktien vorsehen, die sich nach dem Geschäftswert richtet, ohne Begrenzungen unterworfen zu sein?
Vorinstanz: Supremo Tribunal Administrativo (Portugal)
Vorinstanz/Datum: 03.07.2002
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2002 Nr. C 289 S. 17
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 05.02.2004
Erledigungs-Az: Rs C-357/02