Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 38/11 (BFH)
§§: GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e, GG Art. 14 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Gewerbeertrag, Hinzurechnung, Zwischenvermietung, Übermaßbesteuerung
Rechtsfrage: Sind Pachtaufwendungen eines zwischengeschalteten Vermieters, der das angepachtete Objekt (hier: ein Hotel) nicht selbst nutzt, sondern einem anderen Unternehmer weiterverpachtet, nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.07.2011
Vorinstanz/AZ: 10 K 78/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 35 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.04.2013
Erledigungs-Az: IV R 38/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 17 00