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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 7/09 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1, EStG § 12 Nr. 2
Schlagwörter Sonstige Einkünfte, Rentenversicherung, Einmalzahlung, Dritter
Rechtsfrage: Sind erhaltene Rentenzahlungen beim Empfänger auch dann mit dem Ertragsanteil als sonstige Einkünfte zu versteuern, wenn ihm der für das Zustandekommen des Versicherungsverhältnisses aufzubringende Einmalbeitrag von dritter Seite unentgeltlich zur Verfügung gestellt und er als Bezugsperson eingesetzt worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 17.12.2008
Vorinstanz/AZ: 7 K 1674/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 20 55
Erledigungs-Vermerk: Löschung in den Registern. (Abtrennung des Revisionsverfahrens der Ehefrau durch Beschluss vom 30.3.2011, neues Az. X R 13/11, dort Einstellung nach Erledigung der Hauptsache durch Beschluss vom 30.3.2011)