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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 7/11 (BFH)
§§: StraBEG § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a, StraBEG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 370, AO § 371, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Strafbefreiende Erklärung, Sperrwirkung, Steuerhinterziehung, Steuerstrafverfahren
Rechtsfrage: Umfang der Sperrwirkung des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG bei unklaren bzw. inhaltlich unbestimmten Angaben im Vermerk zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens hinsichtlich der differenzierten Benennung von Besteuerungszeiträumen bei verschiedenen Einkunftsarten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 17.02.2011
Vorinstanz/AZ: 14 K 4872/09 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 35 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.02.2013
Erledigungs-Az: VIII R 7/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
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