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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 45/10 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 2, EStG § 70, AO § 169
Schlagwörter Kindergeld, Auszahlung, Festsetzungsverjährung, Aufenthaltsgenehmigung, Auslegung, Antrag
Rechtsfrage: Ist durch die Auszahlung des Kindergeldes ab November 1997 ohne besonderen Bescheid für den Zeitraum vor der Auszahlung ein Kindergeldanspruch bestandskräftig abgelehnt worden? Ist Festsetzungsverjährung für die Zeiträume vor November 1997 eingetreten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.04.2010
Vorinstanz/AZ: 14 K 104/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 41 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.02.2012
Erledigungs-Az: III R 45/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 11 33