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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 8/14 (BFH)
§§: EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, GG Art. 3, GG Art. 6
Schlagwörter Zinsen, Darlehen, Nahestehende Person, Abgeltungsteuer, Verfassung
Rechtsfrage: Verstößt die Regelung des § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a EStG 2009, wonach der Abgeltungsteuersatz auf Kapitalerträge aus Darlehensverhältnissen zwischen einander nahestehenden Personen keine Anwendung findet, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 28.01.2014
Vorinstanz/AZ: 12 K 3373/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 17 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.01.2015
Erledigungs-Az: VIII R 8/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 04 12