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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-465/15 (EuGH)
§§: Richtlinie 2003/96/EG Art. 2 Abs. 4 Buchst. b, StromStG § 9a Abs. 1 Nr. 4
Schlagwörter EG, EU, Stromsteuer, Hochofen, Roheisenherstellung
Rechtsfrage: Ist Art. 2 Abs. 4 Buchst. b 3. Anstrich der RL 2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom hinsichtlich des Hochofenprozesses zur Roheisenherstellung dahingehend auszulegen, dass auch der Strom zum Antrieb der Winderzeuger als Strom anzusehen ist, der hauptsächlich für Zwecke der chemischen Reduktion verwendet wird?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 19.08.2015
Vorinstanz/AZ: 4 K 956/14 VSt
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 24 64
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 07.09.2017
Erledigungs-Az: Rs C-465/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 16 06