Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 73/02
§§: EStG § 20, AO 1977 § 39, FGO § 76, FGO § 81
Schlagwörter Zurechnung, Kapitaleinkünfte, Sachaufklärung, Verfahrensmangel, Beweisaufnahme, Zeuge
Rechtsfrage: Zurechnung von Darlehen und den damit erzielten Kapitalerträgen beim Vater oder beim Sohn: Unzureichende Beweisaufnahme, verfahrensfehlerhaftes Unterlassen einer weiteren Sachaufklärung, weil das FG der Zeugenaussage des Sohnes, wonach ihm die streitigen Darlehen zuzurechnen seien, ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen nicht gefolgt, sondern von einer Schutzbehauptung zugunsten des Vaters ausgegangen ist und die Darlehen dem Vater zugerechnet hat? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 28.05.2002
Vorinstanz/AZ: 2 K 1677/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 04 98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.04.2005
Erledigungs-Az: VIII R 73/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 02 66