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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 5/02
§§: EStG § 1 a Abs. 1 Nr. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 3, EGVtr Art. 12, EGVtr Art. 18
Schlagwörter Unterhalt, Realsplitting, Gleichheit, Diskriminierung, Freizügigkeit, Gemeinschaftsrecht, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Sind Unterhaltszahlungen eines inländischen Steuerpflichtigen an seinen in Österreich lebenden geschiedenen Ehegatten als Sonderausgaben abziehbar, obwohl die Unterhaltsleistungen in Österreich nicht besteuert werden? Verstößt § 1 a Abs. 1 Nr. 1 EStG gegen Verfassungsgrundsätze und/oder gegen Gemeinschaftsrecht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 20.02.2002
Vorinstanz/AZ: 9 K 3683/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 528
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 65 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.12.2005
Erledigungs-Az: XI R 5/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an EuGH - Beschluss vom 22.7.2003 - XI R 5/02 - Revision unbegründet