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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 20/19 (BFH)
§§: AO § 174 Abs. 4
Schlagwörter Widerstreitende Steuerfestsetzung, Zeitpunkt, Änderung
Rechtsfrage: Ist für die Beurteilung der Fragen, ob die Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO ("nachträglich") gegeben sind und die Jahresfrist des § 174 Abs. 4 Satz 3 AO eingehalten wurde, auf den Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung oder auf den Zeitpunkt des ursprünglichen Änderungsbescheides abzustellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 09.02.2018
Vorinstanz/AZ: 13 K 89/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 10 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.05.2022
Erledigungs-Az: VI R 20/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 14 67
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