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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 25/10 (BFH)
§§: BewG § 2 Abs. 1, BewG § 69 Abs. 1, BewG § 33 Abs. 1, BauNVO § 23
Schlagwörter Grundvermögen, Einheitswert, Windkraftanlage, Wirtschaftliche Einheit, Parzellierung
Rechtsfrage: Einheitsbewertung einer mit Windkraftanlagen bebauten Grundstücksfläche - Sondernutzungsgebiet als wirtschaftliche Einheit: Können Teilflächen eines Flurstücks, die dem Betrieb von Windkraftanlagen als Standorte dienen (=Grundvermögen), zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden, wenn sie räumlich durch Teilflächen unterbrochen sind, die dauerhaft landwirtschaftlichen Zwecken dienen und deshalb für Zwecke der Einheitsbewertung dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen wären? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 15.04.2010
Vorinstanz/AZ: 3 K 62/08 EW
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 24 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.01.2012
Erledigungs-Az: II R 25/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 07 82