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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 79/13 (BFH)
§§: DBA-Schweiz Art. 15 Abs. 1, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4 d, KonsVerCHEV § 24 Abs. 1, AO § 2 Abs. 2
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Arbeitnehmer, Abfindung, Bindungswirkung, Schweiz
Rechtsfrage: Steht Deutschland das Besteuerungsrecht für eine Abfindung wegen der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zu, die der inländische Arbeitgeber bei der Auszahlung an den zuvor in die Schweiz verzogenen Arbeitnehmer dem Lohnsteuerabzug unterworfen hat? Bindungswirkung der Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 20.12.2010 (KonsVerCHEV) für die Gerichte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.10.2013
Vorinstanz/AZ: 10 K 2176/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 02 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.06.2015
Erledigungs-Az: I R 79/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 21 48