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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 34/00
§§: EStG § 10 e Abs. 6, HGB § 255 Abs. 1 S 1
Schlagwörter Vorkosten, Anschaffungskosten, Erschließungskosten, Erbbaurecht
Rechtsfrage: Sind im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Erbbaurechts vertraglich mit einem Festpreis vereinbarte Erschließungskosten in voller Höhe (nicht laufzeitbezogenes zusätzliches Nutzungsentgelt) oder nur insoweit als Vorkosten nach § 10 e Abs.6 EStG abziehbar, als sie anteilig auf den Zeitraum vor der erstmaligen Eigennutzung entfallen (Anschaffungskosten des Erbbaurechts)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.05.2000
Vorinstanz/AZ: 15 K 6076/94
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 68 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.03.2002
Erledigungs-Az: X R 34/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 69 21