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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 8/21 (BFH)
§§: AO § 222, AO § 240, AO § 16, FVG § 5 Nr. 11
Schlagwörter Säumniszuschlag, Stundung, Kindergeld, Zuständigkeit
Rechtsfrage: Streitig ist die Erhebung und Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Stundung von Säumniszuschlägen. Der Inkasso-Service Familienkasse sei für die Entscheidungen gemäß der §§ 16 ff., 218 ff., 222 AO und § 5 Nr. 11 FVG sachlich zuständig gewesen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 17.12.2020
Vorinstanz/AZ: 10 K 2208/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 09 17
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision