Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-485/03 (EuGH)
§§: EG Art. 87, EG Art. 88
Schlagwörter Gemeinschaftswidrige Beihilfe, Steuergutschrift, Spanien, Unternehmen, EG, EU
Rechtsfrage: Hat das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Entscheidung der Kommission vom 11.7.2001 über eine spanische Beihilferegelung zugunsten der Unternehmen von Alava in Form einer Steuergutschrift in Höhe von 45 % des Investitionsbetrags (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2001) 1759) verstoßen, dass es nicht in der vorgesehenen Frist alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um den Art. 2 und 3 der Entscheidung nachzukommen, oder diese Maßnahmen jedenfalls nicht nach Art. 4 der Kommission mitgeteilt hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Königreich Spanien
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2004 Nr. C 21 S. 17
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 14.12.2006
Erledigungs-Az: Rs C-485/03 bis C-490/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 06 25