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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 25/05
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2, EStG § 11 Abs. 1
Schlagwörter Aktienoption, Ausübung, Arbeitslohn, Zufluss
Rechtsfrage: Lohnzuflusszeitpunkt bei Überlassung handelbarer, aber nicht börsennotierter Aktienoptionen durch den Arbeitgeber. Fließt dem Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil zum Zeitpunkt der Überlassung der Aktienoptionen (Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht) oder erst dann zu, wenn ihm durch Erfüllung des Anspruchs aus der Option das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien verschafft wird (vgl. a. BFH-Urteil 23.6.2005 VI R 124/99 u. VI R 10/03)? Setzt die "Handelbarkeit" die Börsennotierung der Optionsrechte voraus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 13.12.2004
Vorinstanz/AZ: 9 K 9090/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 24 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.11.2008
Erledigungs-Az: VI R 25/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 03 43